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Einstimmig hat nun auch der Bundesrat am 19. November 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet hatte.

Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Welche Auswirkungen hat dies für den Amateuerfußball?

Dazu Folgendes aus RP-Online/Autor Sascha Köppen:

Die Booster-Impfungen sind demnach für alle Personen ab 18 Jahren nach spätestens sechs, besser nach fünf Monaten angeraten, und da kann natürlich auch der Fußball mit einem großen Impfanteil seinen Beitrag leisten. Insgesamt sollen die Maßnahmen künftig regional vom jeweiligen Hospitalisierungsindex abhängen, sprich die Tatsache, ob 3G, 2G oder 2G+ angewendet werden muss, richtet sich nach der Zahl freier Krankenhausbetten. Steigt dieser Index über den Wert von 9 wären auch Kontaktbeschränkungen wieder ein mögliches Mittel.

Hospitalisierungsindex in NRW bei 4,08

Im Freizeitbereich heißt das konkret: Übersteigt der Wert die Zahl 3, ist die 2G-Regel anzuwenden. Wenn der Wert die Zahl 6 übersteigt, wird 2G+ erforderlich, das heißt selbst genesene oder geimpfte Bürger müssen zusätzlich einen Test vorweisen. Übersteigt der Wert dann die 9, dürfte spätestens kein Amateurfußball mehr möglich sein. In Nordrhein-Westfalen lag der Wert am Donnerstag bei 4,08, Stand jetzt würde also nach 2G-Regularien weitergespielt werden können. Allerdings dürften Ungeimpfte demnach weder an den Spielen teilnehmen noch ihnen beiwohnen. Zusätzliche Tests für Geimpfte und Genesene wären demnach aktuell nicht erforderlich. Zur 3G-Regelung könnte also zurückgekehrt werden, fällt der Index unter die Marke von 3. Die Schlüsse daraus, was das in der Gestaltung bedeutet, müssen nun die Fußballverbände klären.

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